Design
Leiste aus

Vorsorge & Impfungen

EU-Heimtierausweis und Reisevorbereitung

Ausstellung des EU-Heimtierausweises und tierärztliche Vorbereitung auf Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen.

Was umfasst die Leistung?

Der EU-Heimtierausweis ist das einheitliche Reisedokument für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union. Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 576/2013. Er wird von ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzten ausgestellt und enthält unter anderem:

  • Angaben zum Tier und zur Halterin bzw. zum Halter,
  • die Nummer des Mikrochips und das Datum der Kennzeichnung,
  • die Tollwutimpfung mit Impfdatum und Gültigkeit,
  • bei Bedarf weitere Behandlungen und Impfungen.

Zur Reisevorbereitung gehören außerdem eine Untersuchung, die Planung des Parasitenschutzes für das Reiseziel und Hinweise, was Sie unterwegs beachten sollten.

Wann ist der Ausweis nötig?

Für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen zwischen EU-Mitgliedstaaten gelten nach der EU-Verordnung und der Information der Europäischen Union folgende Grundvoraussetzungen:

  • Kennzeichnung: Das Tier trägt einen Mikrochip. Er muss vor der Tollwutimpfung gesetzt worden sein.
  • Tollwutimpfung: Das Tier ist mindestens 12 Wochen alt, wenn es erstmals gegen Tollwut geimpft wird. Nach der Erstimpfung müssen mindestens 21 Tage vergehen, bevor die Impfung für die Reise gilt.
  • EU-Heimtierausweis: Er dokumentiert Chip und Impfung.

Für einige Zielländer ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm in einem festgelegten Zeitraum vor der Einreise vorgeschrieben. Einzelne Länder können weitere Regeln haben, und die Vorschriften ändern sich. Prüfen Sie die aktuellen Einreisebestimmungen daher vor jeder Reise bei offiziellen Stellen, etwa auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ oder bei der Botschaft des Ziellandes. Für Reisen außerhalb der EU gelten eigene Regelungen.

Auch in Österreich gehaltene Hunde sind nach dem Tierschutzgesetz ohnehin per Mikrochip zu kennzeichnen und in der Heimtierdatenbank zu melden.

In welchen Situationen sollten Sie uns ansprechen?

  • Sie planen einen Urlaub mit Ihrem Tier, auch einen kurzen Ausflug ins Nachbarland.
  • Ihr Tier soll bei Bekannten im Ausland betreut werden oder Sie übersiedeln.
  • Die Tollwutimpfung im Ausweis läuft demnächst ab.
  • Ihr Tier hat noch keinen Chip oder der vorhandene Chip ist nicht im Ausweis eingetragen.
  • Sie haben ein Tier aus dem Ausland übernommen und möchten die Unterlagen prüfen lassen.
  • Sie reisen in Regionen, in denen Krankheiten vorkommen, die es bei uns selten gibt.

So läuft die Reisevorbereitung ab

  1. Planung: Wir besprechen Reiseziel, Reisezeitraum und Art der Reise. Daraus ergibt sich, welche Schritte nötig sind und in welcher Reihenfolge.
  2. Untersuchung: Ihr Tier wird allgemein untersucht; der Chip wird ausgelesen oder gesetzt.
  3. Impfung: Die Tollwutimpfung wird verabreicht bzw. aufgefrischt. Andere Impfungen werden nach den Leitlinien der WSAVA am individuellen Risiko ausgerichtet.
  4. Ausweis: Wir stellen den EU-Heimtierausweis aus oder ergänzen die Einträge.
  5. Parasitenschutz: Je nach Reiseziel empfehlen wir Schutz vor Zecken, Mücken und anderen Parasiten. Die ESCCAP weist darauf hin, dass Ektoparasiten Krankheitserreger übertragen können und dass Reisen bei der Risikoeinschätzung zu berücksichtigen sind.
  6. Nach der Reise: Je nach Ziel kann eine Kontrolle oder eine Kotuntersuchung nach der Rückkehr sinnvoll sein.

Möglichkeiten und Grenzen

Ein korrekt ausgefüllter Ausweis erfüllt die tierärztlichen Grundanforderungen für Reisen innerhalb der EU. Er ersetzt aber nicht die eigene Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen – zuständig für deren Auslegung sind die Behörden des jeweiligen Landes. Wir können keine verbindlichen Auskünfte über Vorschriften anderer Staaten geben.

Medizinisch gilt: Auch mit gutem Schutz lässt sich nicht jede Infektion auf Reisen verhindern. Erzählen Sie uns bei Beschwerden nach einer Reise – auch wenn sie erst einige Zeit später auftreten – immer, wo Ihr Tier gewesen ist.

Nicht jedes Tier reist gern. Für sehr ängstliche, kranke oder alte Tiere kann eine Betreuung zu Hause die bessere Wahl sein – auch das besprechen wir mit Ihnen.

Wann ist rasche tierärztliche Hilfe nötig?

Suchen Sie unterwegs oder nach der Rückkehr sofort tierärztliche Hilfe, wenn Ihr Tier Fieber, Mattigkeit, blasse Schleimhäute, Nasenbluten, dunklen Harn, Atemnot oder starken Durchfall zeigt. Lassen Sie Ihr Tier bei Wärme nie im abgestellten Auto: Starkes Hecheln, Taumeln, Erbrechen oder Bewusstseinstrübung nach Hitzeeinwirkung sind ein Notfall.

Häufige Fragen

Wie früh vor der Reise sollte ich mich melden?

So früh wie möglich, am besten einige Monate vorher. Nach der ersten Tollwutimpfung müssen laut EU-Regelung mindestens 21 Tage bis zur Reise vergehen, und manche Länder haben zusätzliche Vorgaben. Bei rechtzeitiger Planung bleibt außerdem Zeit für Parasitenschutz und Reiseberatung.

Kann mein Welpe schon mit in den Urlaub?

Für Reisen innerhalb der EU muss ein Tier bei der ersten Tollwutimpfung mindestens 12 Wochen alt sein, danach gilt die Wartezeit von mindestens 21 Tagen. Sehr junge Tiere können daher meist noch nicht verreisen. Ob und unter welchen Bedingungen Ausnahmen gelten, hängt vom Zielland ab.

Gilt der Ausweis für immer?

Der EU-Heimtierausweis bleibt gültig, solange die Einträge – vor allem die Tollwutimpfung – aktuell sind. Läuft der Impfschutz ab, muss je nach Situation neu geimpft werden, und die Wartezeit kann erneut gelten. Achten Sie deshalb auf das im Ausweis eingetragene Gültigkeitsdatum.

Ich reise in ein Land außerhalb der EU. Reicht der Ausweis?

Nicht unbedingt. Für Länder außerhalb der EU und für die Rückreise in die EU können zusätzliche Dokumente, Bluttests oder Wartezeiten nötig sein. Informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden bzw. der Botschaft des Ziellandes und sprechen Sie uns frühzeitig an.

Ihr Tier in besten Händen.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Tier.

Termin anfragen