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Vorsorge & Impfungen

Kennzeichnung mit Mikrochip und Registrierung

Elektronische Kennzeichnung per Mikrochip und Meldung in der österreichischen Heimtierdatenbank – Pflicht für Hunde und Zuchtkatzen.

Was umfasst die Leistung?

Die elektronische Kennzeichnung ordnet ein Tier dauerhaft und eindeutig zu. Dazu wird ein Mikrochip (Transponder) etwa in Reiskorngröße unter die Haut gesetzt. Er trägt eine einmalige Nummer, die mit einem Lesegerät berührungslos ausgelesen werden kann. Der Chip enthält keine Ortungsfunktion und keine persönlichen Daten.

Damit ein gefundenes Tier zugeordnet werden kann, muss die Chipnummer mit den Daten der Halterin oder des Halters verknüpft sein. In Österreich geschieht das über die Heimtierdatenbank, ein amtliches Portal des Gesundheitsministeriums.

Die Leistung umfasst:

  • das Auslesen eines eventuell bereits vorhandenen Chips,
  • das Setzen des Mikrochips,
  • die Eintragung der Chipnummer in Impfpass bzw. EU-Heimtierausweis,
  • auf Wunsch die Meldung in der Heimtierdatenbank.

Wann ist die Kennzeichnung vorgeschrieben?

Das österreichische Tierschutzgesetz regelt in § 24a die Kennzeichnung und Registrierung. Nach der zum Prüfdatum geltenden Fassung gilt:

  • Hunde: Alle in Österreich gehaltenen Hunde sind von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mittels Mikrochip zu kennzeichnen. Welpen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe.
  • Zuchtkatzen: Katzen, die zur Zucht verwendet werden, sind ebenfalls per Mikrochip zu kennzeichnen.
  • Meldung: Hunde sind binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, nach der Einreise nach Österreich oder nach der Übernahme in der Heimtierdatenbank zu melden. Die Meldung kann auch die Tierärztin bzw. der Tierarzt übernehmen.

Unabhängig davon ist ein Mikrochip für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU Voraussetzung (Verordnung (EU) Nr. 576/2013). Der Chip muss dabei vor der Tollwutimpfung gesetzt sein, sonst wird die Impfung für Reisezwecke nicht anerkannt.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

In welchen Situationen sollten Sie uns ansprechen?

  • Ein Welpe zieht ein oder soll abgegeben werden.
  • Sie übernehmen einen erwachsenen Hund, auch aus dem Ausland oder aus dem Tierschutz.
  • Sie planen, mit Ihrer Katze zu züchten.
  • Eine Reise mit Ihrem Tier innerhalb der EU steht an.
  • Sie wissen nicht, ob Ihr Tier gechippt und richtig registriert ist.
  • Sie sind umgezogen oder Ihre Kontaktdaten haben sich geändert.
  • Sie haben ein Tier gefunden und möchten wissen, ob es einen Chip trägt.

So läuft die Kennzeichnung ab

  1. Auslesen: Zuerst prüfen wir mit dem Lesegerät, ob bereits ein Chip vorhanden ist.
  2. Untersuchung: Wir sehen uns Ihr Tier kurz an; oft wird die Kennzeichnung mit einer Impfung oder Vorsorgeuntersuchung verbunden.
  3. Chippen: Der Chip wird mit einer sterilen Kanüle unter die Haut gesetzt. Anschließend wird er zur Kontrolle ausgelesen.
  4. Dokumentation: Die Chipnummer wird in Impfpass bzw. Heimtierausweis eingetragen.
  5. Registrierung: Die Meldung an die Heimtierdatenbank erfolgt durch Sie oder – auf Wunsch – durch uns.

Möglichkeiten und Grenzen

Der Mikrochip ist eine dauerhafte Kennzeichnung, die nicht verloren gehen kann wie ein Halsband. Er hilft aber nur, wenn das Tier gefunden und ausgelesen wird und die Daten in der Datenbank aktuell sind. Eine nicht gemeldete Chipnummer führt zu niemandem.

Bei Kontrollen, etwa bei der jährlichen Untersuchung oder vor einer Reise, prüfen wir, ob der Chip auslesbar ist und mit der Nummer in den Dokumenten übereinstimmt.

Wann ist rasche tierärztliche Hilfe nötig?

Das Chippen ist ein kleiner Eingriff. Melden Sie sich, wenn an der Einstichstelle eine zunehmende, warme oder schmerzhafte Schwellung entsteht, sie nässt oder Ihr Tier danach deutlich matt wirkt. Atemnot oder ein Kreislaufzusammenbruch sind – wie nach jeder Injektion – ein Notfall.

Häufige Fragen

Muss meine Katze gechippt werden?

Nach dem österreichischen Tierschutzgesetz sind Katzen, die zur Zucht verwendet werden, per Mikrochip zu kennzeichnen. Für Reisen innerhalb der EU braucht jede Katze einen Mikrochip. Auch unabhängig davon kann ein Chip helfen, ein entlaufenes Tier seinen Halterinnen und Haltern zuzuordnen.

Tut das Setzen des Chips weh?

Der Chip ist etwa so groß wie ein Reiskorn und wird mit einer Kanüle unter die Haut gesetzt, ähnlich einer Injektion. Die meisten Tiere reagieren darauf nur kurz. Eine Narkose ist dafür in der Regel nicht nötig.

Reicht der Chip allein, damit mein Hund gefunden wird?

Nein. Der Chip trägt nur eine Nummer. Erst die Registrierung in der Heimtierdatenbank verbindet diese Nummer mit Ihren Kontaktdaten. Halten Sie Ihre Daten dort aktuell, etwa nach einem Umzug oder einem Wechsel der Telefonnummer.

Ich habe einen Hund übernommen, der schon gechippt ist. Was muss ich tun?

Der Hund ist nach dem Tierschutzgesetz binnen eines Monats nach der Übernahme in der Heimtierdatenbank auf Sie zu melden. Die Meldung können Sie selbst vornehmen oder von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt erledigen lassen. Bringen Sie dazu vorhandene Unterlagen des Hundes mit.

Ihr Tier in besten Händen.

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